Wohngebäudeversicherung

  • Die Wohngebäudeversicherung

    Die Wohn­­gebäude­versicherung schützt Sie als Haus­besitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäude­bestand­teilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.

  • Weder Miete noch Wohnung

    Wenn die Wohnung wegen Hochwassers nicht bewohnbar ist, muss der Mieter auch keine Miete bezahlen.

  • Rauchmelder in NRW Pflicht

    Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Nordrheinwestfalen gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bis 2017 müssen alle Wohnungen damit ausgestattet sein.

  • Bauabnahme: Letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung und Mängelbeseitigung

    In den AGB eines Bauträgers, nach denen die letzte Rate in Höhe von 3,5 % der Vertragssumme "nach vollständiger Fertigstellung" eingefordert werden darf, sei so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssten, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen.

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Weißschuh GmbH

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