Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wege­unfällen, d. h. während der Arbeits­zeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.

Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert.

Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.

Kundenbroschüre zur Unfallversicherung

Unsere Informationsbroschüre zur Unfallversicherung können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.

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