Aktuelles aus der Branche

 

Im neuen Jahr kommen auf alle Verkehrsteilnehmer und Reisende eine Reihe von Änderungen zu.  Der Bußgeldkatalog wurde überarbeitet, das Punktesystem reformiert und die Warnwestenpflicht eingeführt.

So tritt in Deutschland ab dem 1. Mai 2014 ein neues Punktesystem in Kraft.

  • Der Führerschein wird dann bei acht Punkten - bislang bei 18 Punkten - entzogen.
  • Die Eintragungsgrenze, ab der Punkte im Flensburger Register notiert werden, steigt von 40 Euro auf 60 Euro Strafzahlung.
  • Pflichtseminare sowie die Verlängerung der so genannten Tilgungsfrist für vorhandene Punkte bei neuen Verstößen fallen weg.
  • Gespeichert werden außerdem ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße.

Im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem gibt es zum 1. Mai 2014 auch Änderungen im Bußgeldkatalog.
Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.

Ab Juli 2014 gilt hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein.

Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen, wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

Weitere Informationen: www.adac.de

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